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                     § 2: Systemkategorie A

Alle Systeme und Konventionen sind erlaubt. Bei der Verwendung Hochkünstlicher Systeme kann der Turnierveranstalter Auflagen in folgenden Bereichen festlegen:

1. Einreichung Hochkünstlicher Systeme;

2. Gegenmaßnahmen gegen Hochkünstliche Systeme;

3. Sitzrechte.

                     § 3: Systemkategorie B

(1) Hochkünstliche Systeme gemäß Abs.2 sind verboten, alle anderen Systeme und Konventionen sind erlaubt.

(2) Ein System wird als Hochkünstliches System bezeichnet, wenn es systemgemäß mindestens eine der folgenden Eigenschaften aufweist:

1. Ein Pass in der Eröffnungsposition zeigt zumindest die Werte, die allgemein für eine Eröffnung auf 1er Stufe angesehen werden, auch wenn es alternative schwächere Varianten gibt;

2. Systemgemäß kann eine Farberöffnung auf der 1er Stufe schwächer als Pass sein;

3. Systemgemäß kann eine Farberöffnung auf der 1er Stufe mit einer Hand gemacht werden, die nicht der 18er Regel (die Anzahl der Figurenpunkte und die Anzahl der Karten in den beiden längsten Farben ergibt zusammen mindestens 18) entspricht;

4. Systemgemäß kann eine 1 SA Eröffnung mit weniger als 9 Figurenpunkten gemacht werden;

5. Systemgemäß zeigt eine Farberöffnung auf 1er Stufe eine Länge (3 oder mehr Kar-ten) oder eine Kürze (2 oder weniger Karten) in einer bestimmten Farbe (z. B.: die 1 Pik Eröffnung zeigt 0-2 Pik-Karten oder mindestens 5er Pik);

6. Systemgemäß zeigt eine Farberöffnung auf 1er Stufe eine Länge (3 oder mehr Kar-ten) in einer Farbe oder eine Länge (3 oder mehr Karten) in einer anderen Farbe (z. B.: die 1 Karo Eröffnung zeigt entweder 5er Coeur oder 5er Pik);

Ausgenommen hiervon und damit erlaubt sind Eröffnungen von 1 Treff oder 1 Karo in einem starken Treff- oder in einem starken Karo-System, in dem die starke Eröffnung mindestens 13 Figurenpunkte verspricht.

                     § 4: Systemkategorie C

(1) Hochkünstliche Systeme gemäß § 3 Abs.2

und Brown-Sticker Konventionen gemäß Abs.2 sind verboten.

Weiter ist es nicht erlaubt, die Bedeutung der Eröffnungsansagen in Abhängigkeit von Gefahrenlage oder Position (1. bis 4. Hand) zu variieren (ausgenommen die Stärke von Farberöffnungen und die Punktspanne von SA-Eröffnungen, wobei Farberöffnungen auf 1er Stufe systemgemäß immer der 18er Regel (vgl. § 3 Abs.2 Nr.3) genügen müssen).

 

(2) Folgende Konventionen gelten als Brown-Sticker:

1. Eine Eröffnung von 2 Treff bis 3 Pik, wenn sie mindestens eine Bedeutung enthält, die weniger als 10 Figurenpunkte enthalten kann, und wenn für die Eröffnung nicht für alle Varianten zumindest eine 4er Länge in einer bestimmten Farbe definiert ist.

    Ausnahmen:

    a. Eine Eröffnung, die mindestens eine 4er Länge in einer bekannten Farbe   

    zeigt, wenn sie weniger als 10 Figurenpunkte verspricht. Wenn die Eröffnung

    nicht diese 4er Länge zeigt, so muss sie mindestens 13 Figurenpunkte

    beinhalten.

    b. Eine Eröffnung mit 2 Treff oder 2 Karo, die ein Weak Two in einer der 

    beiden Oberfarben zeigt und ggf. noch Hände beinhaltet, die mindestens 13 

    Figuren-punkte enthalten müssen.

2. Jede Zwischenreizung nach einer natürlichen Eröffnung von 1 in Farbe, falls sie keine bestimmte 4er Farbe verspricht.

     Ausnahmen:

     a. Natürliche SA-Zwischenreizungen;

     b. Jedes Cuebid, das eine Hand mit mindestens 13 Figurenpunkten zeigt;

     c. Ein Sprung-Cuebid in der Gegnerfarbe, das den Partner auffordert, mit 

     Stopper in dieser Farbe 3 SA zu reizen.

3. Jeder Zweifärber auf der 2er oder 3er Stufe, der weniger als 10 Figurenpunkte beinhalten kann, und bei dem systemgemäß eine der beiden Farben eine 3er oder kürzere Länge sein kann.

4. Bluffs, die vom System geschützt sind oder die abgegeben werden müssen.

 

(3) Bei Turnieren gemäß § 2 Nr.1, 2 und 5 TO kann der Turnierveranstalter beliebige weitere Einschränkungen beschließen. Diese sind den Teilnehmern in geeigneter Form vor Turnierbeginn bekanntzugeben.